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Default Immer noch zahlen für Versailles

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Immer noch zahlen für Versailles
Ein Beispiel, wie das sauer verdiente Geld der Deutschen über den Jordan geht



Eigentlich hätten die deutschen Zahlungen aufgrund des Versailler Diktats 1963 enden sollen. In Wahrheit zahlt Deutschland immer noch für Reparationsschulden von 1919. Ein Thema, das in etablierten Medien gemieden wird. Wenigstens eine Notiz, die viele Zeitgenossen in Staunen versetzt haben dürfte, brachte „Der Spiegel“ in seiner Nr. 11/2000. Das Nachrichtenmagazin schrieb: „Die Bundesregierung zahlt ohnehin noch immer an Reparationsschulden von 1919 fast zehn Millionen Mark im Jahr ab – bis 2020.“


Kann es wahr sein?


Kann es wahr sein, dass die Deutschen im neunten Jahrzehnt nach dem Vertrag von Versailles, der ihnen von den Siegern diktiert wurde, immer noch an den finanziellen Folgen der Tribute für den verlorenen Ersten Weltkrieg zu tragen haben? Es stimmt im weiteren Sinne tatsächlich, wie die Bundesregierung 2003, sinnigerweise an einem 30. Januar, eingestanden hat (siehe weiter unten). Vermutlich wäre diese Spätlast längst vom Tisch, hätten herrschende deutsche Politiker es jemals mit Nachdruck gefordert. Der Nationalmasochismus aber scheint bei ihnen bereits so verinnerlicht, dass Derartiges nicht zu erwarten ist.
Die deutsche Beurteilung des Versailler Vertrages, wie sie im Grundsatz von allen politischen Kräften im Reich geteilt wurde – von den Nationalsozialisten und Deutschnationalen über die bürgerliche Mitte bis hin zu den Sozialdemokraten und den Kommunisten –, brachte Ministerpräsident Philipp Scheidemann (SPD) am 12. Mai 1919 in der Deutschen Nationalversammlung zum Ausdruck. Unter dem stürmischen Beifall des gesamten Hauses erklärte er zum Siegerdiktat:



„Erdrosselnde Hand an der Gurgel“


„Heute, wo jeder die erdrosselnde Hand an der Gurgel fühlt, lassen Sie mich ganz ohne taktisches Erwägen reden. Was unseren Beratungen zugrunde liegt, ist dieses dicke Buch, in dem hundert Absätze beginnen: Deutschland verzichtet, verzichtet, verzichtet. Dieser schauerliche und mörderische Hexenhammer, mit dem einem großen Volke das Bekenntnis der eigenen Unwürdigkeit, die Zustimmung zur erbarmungslosen Zerstückelung abgepresst werden soll, dies Buch darf nicht zum Gesetzbuch der Zukunft werden. Wird dieser Vertrag wirklich unterschrieben, ist es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfeld von Versailles liegen bleibt, dabei werden als ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, der Glaube an all die schönen Ideale, unter deren Banner der Verband der Feinde zu fechten vorgab, und vor allem der Glaube an die Vertragstreue. Eine Verwilderung der sittlichen und moralischen Begriffe ohnegleichen. Das wäre die Folge eines solchen Vertrages von Versailles.“


„Sichere Quelle eines neuen Krieges“


Dass mit dem Zwangsvertrag von Versailles ein neuer Krieg heraufbeschworen werde, war die sichere Erwartung vieler Berühmtheiten auch des Auslandes. Beispiele: „Bringt unvermeidlich neuen Krieg“ (britischer Pressemagnat Rothermere). „Bazillus eines neuen Krieges“ (französischer Schriftsteller Marguéritte). „Beschwört neuen Krieg herauf“ (US-Publizist Lochner). „Wird Europa wieder in den Krieg hineinziehen“
(französischer Publizist Hervé). „Hat Wind gesät, der zum Wirbelsturm wird“ (britischer General und Historiker Fuller). „Sichere Quelle eines neuen Krieges“ (US-Außenminister Lansing).
Deutschlands Unterschrift unter das Diktat von Versailles wurde von den Siegern mit gleich drei völkerrechtswidrigen Pressionen nach Eintritt der Waffenruhe erzwungen: 1. Man behielt die deutschen Kriegsgefangenen als Geiseln zurück. 2. Die Blockade, die Deutschland von lebenswichtigen Zufuhren aus dem Ausland abschnitt und schon rund eine Million Tote gefordert hatte, blieb aufrechterhalten. 3. Man drohte mit dem militärischen Einmarsch und der Besetzung des ganzen Deutschen Reiches.
Vor allem die im Versailler Vertrag festgeschriebenen, Deutschland niederdrückenden Tribute machten der Weimarer Republik das Leben von Beginn an schwer und trugen maßgeblich zu ihrem Untergang, aber auch zum Aufstieg Hitlers, bei.



1953: „Rücksicht auf Deutschlands Gebietsverluste“



Am 30. Januar 2003 brachte der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion Holger Haibach das Thema vor das Forum des Deutschen Bundestages. Er fragte die Regierung: „Ist es richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung wieder Schulden aus Zinsrückständen des Versailler Vertrages von 1919 bedient, und wenn ja, in welcher Höhe wurden solche Zahlungen seit 1990 bis heute geleistet?“ Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller, vorgetragen im Hohen Haus namens der Bundesregierung, lautete:
„Ihre Frage bezieht sich auf Schulden, die aus Vorkriegs-Auslandsanleihen des Deutschen Reiches herrühren und oft auch als Reparationsleistungen nach dem Versailler Vertrag bezeichnet werden. Die Vorkriegs-Auslandsschulden des Deutschen Reiches wurden bis zu Beginn der achtziger Jahre zurückgezahlt; sie bestanden hauptsächlich aus Anleihen, die im Zusammenhang mit den deutschen Reparationsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Ausland aufgenommen wurden. Reparationsschulden des Reiches waren diese Anleihen ihrem Charakter nach zwar nicht, wenngleich sie mit deutschen Reparationsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Zusammenhang standen. Als wichtigste dieser Vorkriegs-Auslandsanleihen wären die 7 % Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe), die 51⁄2%ige Internationale Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 (Young-Anleihe) und die Zündholz- oder Kreuger-Anleihe von 1930 zu nennen. Nach dem Zweiten Weltkrieg machten die drei Westalliierten eine Einigung über die Rückzahlungsbedingungen für die Nachkriegswirtschaftshilfe davon abhängig, dass die Vorkriegs-Auslandsschulden des Reiches einer einvernehmlichen Regelung zugeführt würden, was dann mit dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (Londoner Schuldenabkommen) geschah. Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend den Regelungen des Schuldenabkommens die aus den vorgenannten Anleihen noch valutierenden Schulden getilgt; sie hat dafür insgesamt 1,53 Milliarden DM durch Einlösung der von den Inhabern vorgelegten Bonds aufgewandt. Offen blieben lediglich die Zinsrückstände aus den Jahren 1945 bis 1952, die sich bei der Dawes-Anleihe auf 40,2 Millionen DM, bei der Young-Anleihe auf 175,8 Millionen DM und bei der Kreuger-Anleihe auf 23,4 Millionen DM beliefen (jeweils Stand: 3. Oktober 1990). Die Entschädigung der Zinsrückstände wurde im Londoner Schuldenabkommen mit Rücksicht auf die Gebietsverluste Deutschlands und der dadurch bedingten Minderung der Wirtschaftskraft bis zu einer Wiedervereinigung zurückgestellt. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 hat die Bundesregierung die Bedienung der Zinsrückstände aus vorgenannten Anleihen aufgenommen. Nach dem Londoner Schuldenabkommen sind für diese Zinsrückstände Fundierungsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Endfälligkeit also 2010) auszugeben. Die für die Erfüllung der Ansprüche aus den Fundierungen zuständige Bundeswertpapierverwaltung hat von 1990 bis 2002 an Zinsen 73 Millionen DM und für Tilgungen 22 Millionen DM gezahlt.“



Seit 1990 zahlen wir wieder


Auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Haibach „Wann ist nach jetzigem Stand mit einer Beendigung dieser Zahlungsverpflichtungen zu rechnen?“ antwortete Staatssekretär Diller laut Bundestags-Drucksache 15/414 (Berlin 2003):
„Nach den bis jetzt vorliegenden Erkenntnissen werden bis zur Endfälligkeit der Fundierungen im Jahre 2010 über 90 % der Papiere nach der Dawes- und Young-Anleihe eingelöst sein. Die Kreuger-Anleihe wurde bereits zu 100 % abgelöst. Künftig werden sich die Aufwendungen für die Tilgung dieser Schulden erheblich verringern. Eine Frist für die Einlösung solcher Fundierungen ist nicht vorgesehen.“


Quelle


__________________
Wahrheit kann, für blind in Lüge Lebende, verwirrend wirken!


Last edited by Feldherr; Wednesday, August 17th, 2005 at 11:01.
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