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Bundesrat verabschiedet EU-Verfassung
[Bildunterschrift: Die Zustimmung der Länderkammer zur EU-Verfassung gilt als sicher] Zwei Tage vor dem Referendum in Frankreich hat der Bundesrat die EU-Verfassung gebilligt und damit die Ratifizierung in Deutschland abgeschlossen. Der Bundestag hatte dem Verfassungsvertrag bereits am 12. Mai mit übergroßer Mehrheit zugestimmt. Lediglich das von einer rot-roten Koalition regierte Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich wegen des Neins der PDS zu dem Vertragswerk bei der Abstimmung der Stimme. Für die Annahme war mindestens eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Lob von allen Seiten Die Debatte in der Länderkammer war von großer Übereinstimmung und parteiübegreifendem Lob für die Verfassung geprägt. Sowohl Vertreter der Unions-regierten als auch der SPD-geführten Länder warben in Berlin für das Vertragswerk. Der Präsident der Länderkammer, Brandenburgs Regierungschef Matthias Platzeck (SPD), bescheinigte dem Text " alle Elemente einer demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassung". Die Rechte des EU-Parlaments würden entscheidend verbessert und die nationalen Parlamente erstmals unmittelbar in die europäische Gesetzgebung eingebunden, sagte Platzeck. CSU-Chef Edmund Stoiber sprach von einem "Baustein im großen europäischen Friedenswerk", dessen historische Dimension unbestritten sei. Der bayerische Ministerpräsident bedauerte allerdings, dass in der EU-Verfassung kein klarerer Gottesbezug enthalten sei. Gebrauchsanleitung für die Zukunft Zuvor hatte der Präsident des Europäischen Verfassungskonvents, der frühere französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing, als Gast vor der Ländervertretung gesprochen. Er bezeichnete die Verfassung als "Gebrauchsanleitung für die Zukunft Europas". Das demokratische Prinzip werde damit fest in vielen Bereichen verankert, sagte er. Giscard hatte den Text mit ausgearbeitet. Das deutsche Votum wird auch als Signal an Frankreich gewertet. Dort steht die Ratifizierung auf der Kippe. Schwerin enthält sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff begründete die Stimmenthaltung gegenüber dem NDR mit dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS. Da letztere das Vertragswerk ablehne, greife eine im Vertrag vorgesehene Regelung. Diese sieht im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien eine Stimmenthaltung im Bundesrat vor. Da es keinen Zweifel an der Zustimmung der Länder gegeben habe, sei das Votum seines Landes ohnehin nicht entscheidend, erklärte Ringstorff. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bereits im Vorfeld der Sitzung betont, er wünsche sich ein einhelliges positives Votum der Länderkammer, lasse Ringstorff aber freie Hand. Weitgehende Reformen Mit dem "europäischen Grundgesetz" werden die Beziehungen zwischen den EU-Staaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament neu geordnet. Die Kompetenzaufteilung wird klarer geregelt, das EU-Parlament gestärkt. Es soll einen EU-Außenminister geben, und die Ratspräsidentschaft wird über zweieinhalb Jahre und nicht wie bisher nur sechs Monate amtieren. Deutschland ist der neunte Staat, der die Verfassung ratifiziert hat. Sie tritt erst in Kraft, wenn er von allen 25 EU-Ländern angenommen wurde. Das soll bis Ende 2006 geschehen. Quelle |
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