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Bergen und die deutsche Hanse
Vor rund 900 Jahren, zwischen 1070 und 1075, wurde die norwegische Hafenstadt Bergen gegründet, die unter dem Einfluß der Hanse zu einem der bedeutendsten nordischen Handelsplätze des Mittelalters wuchs. Die deutschen Kaufleute der Hanse bestimmten vom 13. bis in das 17. Jahrhundert das Bild dieser Stadt, in der das deutsche Stadtviertel, Tyskebryggen, einst die deutsche Brücke, seit 1945 nur Bryggen, „Die Brücke“, genannt, noch heute zeigt, wie die mittelalterliche Handelsmetropole im hohen Norden ausgesehen hat. Ein Jahrhundert nach seiner Gründung war Bergen bereits eine ansehnliche Handelsstadt. Nach den Angaben der dänischen Geschichtsschreibung aus jener Zeit um 1180 wie auch nach den Ergebnissen der neuesten Bodenfunde bestand schon in vorhansischer Zeit intensiver Handelsverkehr der Normannen mit Island und mit Grönland; englische und deutsche, dänische und schwedische Kauffahrer besuchten jenen Hafen am Übergang der Nordsee in den atlantischen Ozean, der der bedeutendste Umschlagplatz für Nordlanddorsch war. Bei den Deutschen waren es vor allem Kaufleute aus Köln und Bremen, in deren Händen der deutsche Warenverkehr in jener frühen Zeit fast ausschließlich lag. Im Jahre 1186 wurden sie, nach dem Bericht von Sverrirs Saga, von König Sverrir sehr böse aufgenommen, weil sie Wein in großen Mengen einführten und dadurch der „Völlerei seines Volkes“ Vorschub leisteten. Lübeck, um jene Zeit - im Jahre 1158 - von Heinrich dem Löwen als Stadt neu gegründet, hatte bei der Verleihung seiner herzoglichen und kaiserlichen Handelsprivilegien neben der Kaufleute der übrigen nordischen Reiche auch die Norweger zum Besuch seines Hafens eingeladen; offenbar vergingen jedoch mehr als fünf Jahrzehnte, bis sich ein Handelsverkehr zwischen der Travestadt und Norwegen anbahnte. Nach dem frühesten Zeugnis, das die Überlieferung bietet, ging die Initiative damals von Norwegen selber aus: Im Jahre 1248 bat König Hakon IV. Hakonsson (1204 bis 1263) den Lübecker Rat sehr dringlich um Lieferung von Getreide, Mehl und Malz; Norwegen, selbst ohne ausreichende Landwirtschaft, stand damals vor einer Hungersnot. Damit begann die rechtliche Fundierung der lübischen und der späteren hansischen wirtschaftspolitischen Machtstellung in Bergen. Der König sicherte alle bisherigen Handelsfreiheiten vertraglich zu. Die Deutschen konnten in Bergen so nachhaltig Fuß fassen, daß sie nach dem Stadtrecht von 1276 eigene Höfe erwerben oder diese auf Jahresfrist mieten durften; damit wurde ihnen das bisher bestrittene Recht zugestanden, sich den Winter über in Bergen aufzuhalten. Der Lübecker Rat konnte zugunsten der deutschen Seestädte bald auf weitere Handelsprivilegien dringen. So wurde das Vorkaufsrecht des norwegischen Königs an deutschen Einfuhrwaren auf die ersten drei Tage beschränkt, anschließend bestand für die Hansen das Recht zum freien Verkauf. Auch in Gerichtsangelegenheiten genossen die in Bergen tätigen Hansekaufleute vielfache Sicherung; kein Deutscher durfte - bei Bürgschaftsleistung - in Haft genommen werden. Rechtsschutz und Privilegien der Hanse weiteten sich stetig aus. Bereits gegen Ende des 13. Jahrhunderts suchte der norwegische König die Privilegien der Hanse zu beschneiden. doch die Kaufleute reagierten sofort, ihre Handelsmacht war groß genug, den Kampf mit dem König aufzunehmen. Die in Wismar zusammengetretene Städteversammlung beschloß eine Blockade der norwegischen Häfen, vor allem Bergens. Unter Androhung einer hohen Geldstrafe und der Beschlagnahme der Ladung erreichten die Hansen es, daß die Norweger von jeder Getreidezufuhr abgeschnitten waren. Da eine Hungersnot drohte, mußte der norwegische König Erik Magnusson (1280-1299) bereits 1294 auf einen Frieden mit der Hanse eingehen, die den Deutschen weitgehende Privilegien zusicherte; zunächst die völlige Freiheit, in allen norwegischen Häfen bis Bergen Handel zu treiben; auch im Innern des Landes einzukaufen, zu verkaufen und Niederlassungen zu errichten, ohne königlichen oder örtlichen Zoll entrichten zu müssen. die einzige Beschränkung, die der Vertrag auferlegte, war das Verbot, in den Häfen nördlich von Bergen Handel zu treiben. Die Einfuhrzölle hielten sich in mäßigen Grenzen. Daneben war es der Hanse gelungen, die Aufhebung des Strandrechts für sich zu erwirken: nach altem Brauch gehörte Strandgut demjenigen, der es fand. Für die Mitglieder der Hanse war es dagegen von großer Wichtigkeit, gestrandete Schiffe und ihre wertvolle Ladung wiedererlangen zu können. Die Hanse forderte daher, daß alles Strandgut den Eigentümern zurückgegeben werden müsse, doch die Küstenbewohner, verärgert über diese Bestimmung, verweigerten ihre Mithilfe beim Bergen eines Schiffes, so blieb die Frage des Strandrechtes trotz aller Privilegien immer ein Streitpunkt zwischen der Hanse und den Herren der Küste. Die zahlreichen Vergünstigungen für die Hansekaufleute führten in der Folgezeit zu einem Ausbau ihrer Vormachtstellung gegenüber den Einheimischen. Dieser Lage suchte Hakon V. (1299-1319) zu begegnen. Er wollte den Deutschen den Handel außerhalb der Städte und den Winteraufenthalt, der dem Handel im Landesinneren vorbehalten war, verbieten. Doch seine Vorschriften fanden kaum Beachtung, das norwegische Königtum war zu schwach, der machtvollen Hanse entgegenzutreten; außerdem pflegte der einheimische Adel seine Verbindung zu den Ausländern und versuchte, sich mit den Deutschen gutzustellen. So blieb dem König Magnus VII. Erikson (1319-1363) ein halbes Jahrhundert später nichts anderes übrig, als die Beschränkungen aufzuheben und 1343 den „gesamten Kaufleuten der Hanse der Deutschen“ die umfangreichen Rechte von 1294 wieder zuzugestehen. Das deutsche Kontor In jener Zeit erneuter Vertiefung der norwegisch-hansischen Wechselbeziehungen entstand - das genaue Gründungsjahr steht nicht fest - das „Deutsche Kontor“ zu Bergen als kaufmännische Interessengemeinschaft, neben dem Stalhof zu London, dem Kontor zu Brügge sowie dem Petershof zu Nowgorod der vierte der Auslandsposten der Hanse-Kaufleute. Die Organisation eines deutschen Kontors zu Bergen scheint 1343 im wesentlichen festgelegt worden zu sein, als Magnus Erikson den wendischen Städten ihre alten Privilegien bestätigte und ihr Statut anerkannte. Das Kontor führte zunächst den Namen „Communis mercator hanse Theutonice Bergis existens“ (Die Genossenschaft der deutschen Kaufleute zu Bergen) später kurz „gemeene kopman to Bergen“ genannt. Die Bezeichnung „Kontor“ wurde erst im 16. Jahrhundert gebräuchlich. Der „kopman van de dudeschen hanse“ zu Bergen erstieg in dem politisch geschwächten Norwegen damit den Höhepunkt seiner handelspolitischen Machtposition, die zeitweilig eine Monopolstellung bedeutete. Die Führung lag dabei bei den Kaufleuten in Lübeck. In jener Blütezeit des Kontors zu Bergen, der bis zum Ausgang des Mittelalters reichte, nahm Lübeck gegenüber den außerhansischen Handelsrivalen, den Engländern und den „Südseeischen“, den Holländern, sowie den „Preußen“, den danziger Kaufleuten - wie auch gegenüber den dort tätigen drei anderen „wendischen“ Ostseestädten - Rostock, Stralsund und Wismar - eine überragende Vormachtstellung ein. Die umfangreichen Verzeichnisse der Ältermänner und Beisitzer des Kontors zu Bergen wie auch die Zollregister bringen deutliche Nachweise. Bei der Ware, die Bergen importierte, handelte es sich um die lebensnotwendigen Bedürfnisse, vor allem um Korn und Mehl, um Malz und auch um Bier. Ausgeführt wurde der Nordlanddorsch; die Lübecker verkauften ihn eingesalzen auf dem Kontinent, wo er als Fastenspeise äußerst begehrt war. Am Fjord von Bergen, der „Waage“ erstreckte sich breitgelagert die deutsche Niederlassung, Tyskebryggen, „Die deutsche Brücke“. An der inneren Schmalseite schloß sich sich die Siedlung der deutschen Handwerker an. Gegenüber, an der südwestlichen Seite „über Strand“ hatten sich nach dem Eindringen der Deutschen die einheimischen Bürger angebaut. Die Überlegenheit, mit der die Hansischen in der Fremde auftreten konnten, lag weitgehend in ihrer Organisation begründet. Die Gruppen der der Kaufleute waren nach ihren Handelsbeziehungen zu einem bestimmten Hafen gegliedert und bildeten seit dem Ende des 14. Jahrhunderts Fahrer-Kompanien, denen Kaufleute, nicht Seeschiffer, angehörten. Die Bergenfahrer sind nach den Schonenfahrern die älteste Kompanie; sie umfaßte gleichberechtigt die „borger to Lubeke“, begüterte Unternehmer, die in Lübeck Großhändler waren, und die „Kontorischen“, „die kopgesellen to Bergen“; das waren jüngere Menschen, die regelmäßig nach Norwegen fuhren und die lange im Land blieben, um dort mit Stockfisch zu handeln. Die Organisation der Kontore war strenger als in den Hansestädten selbst. Die Versammlung aller Kaufleute, die im 15. Jahrhundert über 100 Mitglieder hatte, wählte jedes Jahr in der Regel drei Oldermänner, deren schweres Amt es war die Gerichtsbarkeit über die Mitglieder auszuüben, die die Verwaltung der Kasse innehatten und den Schriftverkehr mit den örtlichen Behörden ausführten. In Bergen wurde das Kontor des „gemeinen Kaufmanns“ anfangs sechs, dann zwei Älterleuten geleitet.; sie sollten Bürger einer Stadt lübischen Rechts sein und waren fast ausnahmslos Lübecker. Mit ihnen bildeten die „Achteiner“ (Achzehnmänner) als Geschworene den Kaufmannsrat. Tyskebryggen Der abgeschlossene Bezirk der Deutschen in Bergen, von den Norwegern „Tyskebryggen“ genannt, bestand aus den „Gaarden“, Höfe aus ursprünglichem Adelsbesitz. Bald waren etwa zwanzig der Grundstücke diese privilegierten Bezirks in das Eigentum der Deutschen übergegangen. Jedes hatte - wie „Goldschuh“, „Sonnenhof“ - seinen Namen nach besonderen Kennzeichen, wie sie vielfach in deutschen Städten des Mittelalters als Hausbezeichnungen üblich waren und als Namen von Apotheken und Gasthäusern noch fortleben. Vor jedem Hof - er umfasste ein Rechteck von etwa 20m Breite und 100 m Tiefe - war als Anlegestelle eine Brücke mit „Wippen“ - einfachen Kränen - versehen, in die „Waage“ hineingebaut, um ein bequemes Löschen und Laden der Schiffe zu ermöglichen. Alle Höfe waren durch schmale Gassen, durch Straßen und Plätze voneinander getrennt. Das war notwendig, da die Holzgebäude besonders stark der Feuergefahr ausgesetzt waren. Dennoch wurde auch die „Deutsche Brücke“ mit den zahlreichen Gebäuden der Höfe - den „Staven“ (Handelsstuben) und Speichern, Kochhäusern und Schüttingen - durch Brände mehrmals stark geschädigt oder gar zerstört. Die Deutschen lebten in diesem Viertel völlig abgeschlossen; sie hatten sogar eine eigene Kirche, die Marienkirche, ein teilweise romanischer Steinbau, dem dem Kontor vom 15. bis zum 18. Jahrhundert gehörte. Der „Schütting“ diente als Versammlungshaus und als gemeinsamer Aufenthalt, besonders in der Winterkälte. Mit dieser Einrichtung übernahmen die Deutschen die altnorwegische Schötstube, usprünglich eine Art Gildenraum. Um einen großen zentralgelegenen Hauptraum gliederten sich die einzelnen „Staven“, Zimmer, die mit Tischen und hochbordigen Sitzreihen - ähnlich wie bei der „Schiffergesellschaft“ in Lübeck - ausgestattet waren. Die „Achteiner“ hatten einen gesonderten „Kopmansstaven“ als Versammlungsraum. Anspruch auf eigene Wohnung besaß der Sekretär, eine unentbehrliche und bedeutsame Persönlichkeit unter den im Auslandskontor Tätigen. In den Kontoren schrieben die Statuten strenge Disziplin vor. Die Institution des Kontors übte auf ihre Angehörigen in Zivilsachen eine eigene Gerichtsbarkeit aus; Berufungsinstanz war Lübeck. Auch das Recht der Kontrolle über die Ausgabenrechnung des Kontors behielt Lübeck sich vor, ohne es jedoch je wirksam werden zu lassen. Die Zahl der Bewohner der Brücke ist nur zu schützen. Es mögen in Blütezeiten an die 2000 „Gesellen“ gewesen sein, die die deutsche Niederlassung bevölkerten; die Zahl der selbständigen Kaufleute ist jedoch völlig ungeklärt. Die „Wintersitzer“ Die Arbeit im Sommer war schwer für die Kontorischen. Viele blieben aber auch in den ruhigen Wintermonaten im Bezirk der Deutschen Brücke, hüteten als „Wintersitzer“ Baulichkeiten und Besitz und besorgten Ware. Die Bergenfahrer waren meist von geringer Herkunft und darauf angewiesen, in saurer Arbeit „zu einem Manne zu gedeihen“. Einige dieser einfachen Leute haben sich immerhin so weit emporgearbeitet, dass sie später in die Ratsstühle deutscher Städte aufgenommen wurden. Einige wenige aus den Reihen der Bergenfahrer wurden sogar Bürgermeister in Lübeck und Mitglieder der Zirkelgesellschaft. Natürlich war es nicht immer leicht, die während des Winters meist zu Untätigkeit und zu Frauenlosigkeit verurteilten Bewohner der Brücke, fast durchweg kraftstrotzende Draufgängertypen in bestem Lebensalter, bei Stimmung zu halten. Freibier und Unterhaltungsspiele, Andachten und Kirchgang wie auch unterrichtliche Berufsförderung des Nachwuchses suchten hier Ausgleich zu schaffen. Joachim Schlu beispielsweise, zu Ende des 16. Jahrhunderts ein angesehener Kaufherr in Rostock, berichtet später dankbar von dem fördernden Unterricht, den er als Lehrling zu Bergen in Religion und in den Elementarfächern wie auch in Kaufmännischer Warenkundegenossen habe. Auch Theateraufführungen, „herrliche Comedien und Tragedien“, brachten Abwechslung in den wohl oft recht einförmigen Alltagsbetrieb der Wintermonate. Trotzdem wurden verständlicherweise zur Aufrechterhaltung der Ordnung immer wieder durchgreifende disziplinarische Maßregeln erforderlich, wenn die harten Burschen über die Stränge schlugen. „Es ist eine Tatsache“, erklärt Koren Wiberg, der wohl am meisten zuständige Kenner des Gesamtkomplexes „Hanse in Bergen“, „daß die Disziplin bei den Deutschen streng und mit militärischer Genauigkeit und Gleichmäßigkeit über den ganzen Bezirk hin in allen Häfen gehandhabt wurde“. Berühmt wegen ihrer Rohheit, aber auch wegen ihrer Pracht, waren die traditionellen „Bergener Spiele“, die für die nicht unmittelbar Betroffenen erwünschte Ablenkung brachten mit Umzügen und Kostümierungen, Tänzen und Trinkgelagen und kostspieligen Bewirtungen. Im Mittelpunkt aber standen die Aufnahmeprüfungen der Neulinge, grausam-harte Gebräuche, wie sie sich besonders in einer reinen Männergesellschaft entwickeln konnten: die Torturen der „Rauchprobe“, in der der Prüfling in den Rauchfang emporgezerrt wurde und bis zur Grenze des Erstickens ausharren mußte, des, „Wasserspiels“, in der der Ärmste fast dem Ertrinken ausgesetzt und anschließend barbarisch Ausgepeitscht wurde, die „Prügelprobe“, in der er, betrunken gemacht, im „Paradies“ bis aufs Blut gegeißelt wurde, während der Lärm von Zimbeln und Pauken seine Schmerzensschreie übertönte. Solche Spiele - 13 an der Zahl - erstreckten sich über viele Tage. Das berühmt-berüchtigte Auslese-Ritual stellte im Grunde Abschreckungs- und Abschließungsmaßnahmen der unselbständigen Bergenfahrer dar, die von niederer Herkunft waren und Überfremdung durch das Eindringen von Söhnen reicher Kaufleute verhindern und so ihr Übergewicht im Handel sichern wollten. Die sadistisch-rohen Auswüchse der Aufnahmebestimmungen mussten Anstoß und Proteste auslösen, doch brachten selbst kirchliche und Hanse-Verordnungen keine Linderung. Erst mit dem Niedergang der Hanse fanden die „Spiele“ ein Ende. Zwischenvolkliche Beziehungen Die Daseinsformen der Bewohner der „Brücke“ beruhten auf deren Sonderstellung im fremden Lande, die zur Abkapselung und damit zum Eigenleben geführt hatten. Das entsprach dem Willen der Handelspolitik der Unternehmer, und entsprchend war es im Statut des Kontors fixiert: „Es soll niemand mit den Bürgern oder Nordischen jenige Gilde oderfraternität oder dergleichen Compagnie halten bei Verlust des Kaufmanns Gerechtigkeit.“ Doch solche Verordnungen sollten sich nicht nur auf den Handelsverkehr beziehen. Aus Besorgnis schleichender Konkurrenz waren eheschließungen mit Norwegerinnen verboten, und eine solche Heirat hatte unnachsichtig den Auschluß und sogar Ächtung zur Folge. Der „Abtrünnige“ mußte die Wohngemeinschaft an der Brücke verlassen. Auf die Dauer war so eine solche Verpflichtung zur Ehelosigkeit natürlich nicht aufrechtzuerhalten. Es sind nicht wenige Berichte übeliefert über das unsittliche Leben der Deutschen und ihr Treiben in den Bordellen; angeblich waren zuzeiten ganze Schiffsladungen mit Dirnen nach Bergen gekommen, die dort mit günstiger Konjunktur in diesem Lebensbereich rechneten. Daß die Hansen sich bei längerem Aufenthalt einlebten und daß sich menschliche Beziehungen ergaben, war ganz unabwendbar und naturgegeben. Wiberg bringt ausführliche Beweise über die Freundschaft und den gesellschaflichen Umgang, der zwischen den höchsten Amtsträgern des Königs, die aus Schloß Bergenhus residierten, wie denen der Kirche und den Ältermännern der Hanse bestand und „ mit wenigen Unterbrechungen„ gepflegt wurde. „Und wenn die höchsten Beamten eine solche Haltung dem Kontor gegenüber einnahmen, dann war das für die Bürger natürlich richtungweisend“, erklärt Wiberg. Ein instruktives Zeugnis dafür ist aus der Zeit um 1560 durch Absalon Pederssons Tagebuch überliefert. Es gibt die Bestätigung, daß die zwischenmenschlichen Beziehungen bereits seit langem bestanden, und bringt den Nachweis, daß die Ältermänner und „Achteiner“ der Brücke wie deren Kaufleute und Lagerarbeiter mit den Beamten und Bürgern Umgang pflegten, und zwar jeder nach Stand und Stellung. Hier wird aus dem schlichen Tagebuchaufzeichnungen deutlich, das offiziell Quellenschriften nicht offenbaren. Absalon Pedersson berichtet von wechselseitigen Besuchen, von Bürgerhochzeiten „auf dem Strand“, auf denen mehrfach Kaufleute der „Brücke“ zu Gaste sind. Der deutsche Pastor von Sankt Martin heiratete eine Bürgertochter aus Bergen, und natürlich mußte das zu vielfachen Verflechtungen im Umgang von deutschen und Norwegern führen. Auch alte Gesellenbücher bringen in den Beschreibungen über die Bierfeste Zeugnis von dem geselligen Verkehr mit den norwegischen Bürgertöchtern. Die Gesellen, heißt es dort, „haben dedanset und gesprungen mit ihren jungfrouvens und sind frölich darby gewes.“ Im ganzen mußte die Forderung des „Seperationsprinzips“ an seiner Inkonsequenz scheitern. denn wenn die „Brücke“ auf ein gutes Verhältnis zu den Einheimischen angewiesen war, dann konnte sie persönliche Beziehungen nicht umgehen. Mit dem Niedergang der Hanse lockerten sich ohnehin die Bindungen zu den Heimatstädten. Die Kontorischen fühlten sich längst in Bergen heimisch, die Eheschließungen nahmen stetig zu. Hatte der „Abtrünnige“ in früherer Zeit die „Brücke“ verlassen müssen, so behielt er dort jetzt seinen Platz und konnte weiter auf eigene Rechnung Handel treiben. Bereits seit dem 13. Jahrhundert saßen in Bergen und anderen norwegischen Städten im großen Umfang deutsche Handwerker, die pauschal als „Schomaker“ bezeichnet wurden. Um 1350 verstärkte sich ihre Zahl. Als König Hakon, der dieses deutsche Element zu schützen wußte, eine neue Einladung ergehen ließ. Die deutschen Handwerker breiteten sich stetig aus, verdrängten die weniger leistungsfähigen Einheimischen und hatten um 1450 fast alle Handwerksämter inne. Ihre Beziehungen zur Bevölkerung waren naturgemäß erheblich enger als die der Hansischen, doch auch sie schlossen sich ab, einerseits aus einem zeit-und leistungsbedingtem Nationalstolz, andererseits aber auch, weil die Erwerbung des norwegischen Bürgerrechts ihnen keine Vorteile erbracht hätte. Das Ende des Kontors Mit dem Niedergang der Hanse gegen Ende des 17. Jahrhunderts schwand auch die Machtstellung des Kontors zu Bergen. Schrittweise begannen die Einheimischen vorzudrängen und sich in den Besitz von Anteilen der „Brücke“ zu setzen. Um Mitte des 18 Jahrhunderts scheidet der letzte Kontorische aus der „Deutschen Brücke“. Nachfolgeorganisationen des „Kontors“ wurde „Det Norske Kontor“ daß als „Handelssocietet“ „mit großer Verminderung seiner ehemaligen Herrlichkeiten ein Funke des vorigen Glanzes der mächtigen deutschen Hansa“ war. Nach dem zweiten Weltkrieg mit der für Norwegen bitteren Besatzungszeit regten sich viele stimmen für den Abbruch der „Deutschen Brücke“. Offiziell wurde aus „Tyskebryggen“ das Wort, das damals so viele böse Assoziationen weckte, getilgt: Seit 1945 heißt sie nur „Bryggen“. Trotz der erregten Zeitstimmung konnten sich damals aber besonnene Gemüter durchsetzen, die sich über nationalistische Ressentiments zu erheben wußten und für die restaurative Erhaltung alter Bauten eintraten. Immer wieder werden gegenüber der Hanse die Vorwürfe der „Ausbeutung“ und der „Schuldknechtschaft“ erhoben. Bei genauerer Prüfung der Tatsachen ergibt sich jedoch, daß die Wechselbeziehungen, die sich durch die Hanse ergaben, für die Beteiligten Städte zahllose Vorteile brachten. Gerade Bergen war auf Einfuhren angewiesen, und somit auch darauf, daß der Stockfisch, das wichtigste Ausfuhrprodukt, durch eine entsprechende Organisation verkauft werden konnte. Das Gedeihen der Stadt im Mittelalter beruhte weitgehend auf der Blüte des Kontors. Die Zielsetzung der Hanse war stets rein wirtschaftlich: es ging um großräumige Markterschließung und Absatzlenkung. Zweifelsfrei bleibt, daß diese Organisation hiebei auch eine wichtige Rolle als friedlicher Mittler zwischen den Völkern gespielt hat. Am 24. Dezember 1970 wurden in einer Sendung über Norwegen im Zweiten Deutschen Fernsehen auch Bilder von Bergen gezeigt. So sah man unter anderem eine Weihnachtsfeier in der alten hanseatischen Schötstube, dem Zentrum des geselligen Lebens der deutschen Kaufleute. In einer kurzen Ansprache an die deutschen Zuschauer erinnerte der Bürgermeister von Bergen an die bedeutende historische Rolle, die die Hanse in der Beziehung zwischen Deutschland und der alten norwegischen Residenzstadt gespielt hat. An den Jubiläumsfeierlichkeiten anlässlich der 1000-Jahr-Feier der Stadt Bergen nahmen als offizielle Geste auch Stadtpräsident und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck teil, „um damit die alten und bestehenden Verbindungen zwischen den beiden Städten zu erneuern und auch Brücken in eine Zukunft gemeinsamen Wirkens in Handel und Kultur zu schlagen“. Bergen und die deutsche Hanse, von Richard Carstensen, entnommen aus Damals Heft 2/Febr. 1971 http://www.bergen.kommune.no/hanseat...m/deutsch.html http://www.hanse.org/de/die_hanse/ http://www.luebeck.de/stadt_politik/hanse/
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Aptrgangr sagt: I am republican anyway ![]() Lutiferre sagt: me too, but thats mostly because i am against monarchy ![]() „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“ (Theodor Körner 1791-1813)
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