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Auszüge au: WOLFGANG POPP „WEHE DEN BESIEGTEN!“ Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte, Grabert Verlag Tübingen 2000:
DIE UNENDLICHE GESCHICHTE DER WIEDERGUTMACHUNG ...Anfang der fünfziger Jahre wurden die von den Alliierten als abgeschlossen erklärten Reparationen in „Wiedergutmachungszahlungen für die Opfer und Verfolgten des Nationalsozialismus“ umbenannt, um faktisch diese Tribute Deutschlands auf unbestimmte Zeit und mit immer neuen Begründungen einfordern zu können, wie dies die jüngsten Beispiele der Jahre 1998/99 zeigen... Dieser rein materielle Aspekt der Tributzahlung wurde nun im 20. Jahrhundert auf die höherwertige moralische Ebene gehievt, indem man dem besiegten Volk permanent die >ewige< Schuld an allem Übel eintrichtert, für die es über Generationen hinweg kollektiv zu haften habe.... ...Um es klar auszusprechen: Deutschland hat sich seit 1953 keineswegs vor der Verantwortung gedrückt, tatsächliche Opfer des NS- Regimes angemessen zu entschädigen. Im Gegenteil! In den bisher über 100 Milliarden DM erbrachten Wiedergutmachungszahlungen sind noch nicht einmal die von den Sozialversicherungsträgern aufgebrachten Summen enthalten. Diese historisch einmalige Wiedergutmachung setzte bereits zu einem Zeitpunkt ein, zu dem das zerstörte Deutschland selbst noch aufgebaut werden mußte, und hält auch fast 50 Jahre danach immer noch an, wobei die finanziellen Leistungen längst von einer Generation erbracht werden müssen, die an den nationalsozialistischen Verbrechen schon biologisch in keiner Weise beteiligt war. Über 80 Prozent jener Milliarden gingen ins Ausland, vor allem in die USA und nach Israel. Die ins Ausland überwiesenen Renten werden dabei ebenso dynamisiert wie die Renten für die eigenen jahrzehntelangen Beitragszahler. Man rechnet noch im Jahr 2000 mit fast 100 000 derartigen Rentenempfängern und Zahlungen bis ins Jahr 2037 ! Mit den eigentlichen Motiven der erst seit einigen Jahren forcierten Wiedergutmachungsforderungen befaßte sich Heinrich LUMMER, ehemaliger Innensenator und Bürgermeister von Berlin, in einem Zeitungsbeitrag, wobei er feststellte, daß diverse Kampagnen erst fünfzig Jahre nach Kriegsende so richtig und wirkungsvoll einsetzten mit dem Ziel, »Schuld und Sühne Deutschlands« in Dollar und Mark auszudrücken. Wörtlich schreibt er dazu: „...Vorher hatte Deutschland dem Staat Israel und manchem osteuropäischen Land Wiedergutmachung geleistet. Diese Staaten sollten die pauschalen Leistungen individuell umsetzen. Es gab begründete Hoffnung, das Kapitel Wiedergutmachung, soweit es mit Dollar und DMark zu tun habe, könnte es als abgeschlossen gelten. Just als man in Deutschland das Gefühl bekam, nun könnte man ein normales Mitglied der Völkerfamilie werden, begannen die Aktionen zum Bau von Holocaust-Gedenkstätten. Und es begannen erneut Kampagnen, die Geld zum Ziel hatten....“ Bis 1993 fast 94 Milliarden DM entrichtet Einer vom Bundesfinanzministerium im Oktober 1994 erstellten Dokumentation der deutschen Wiedergutmachungsleistungen seit 1953 sind nach B. STEIDLE (242) folgende Zahlen zu entnehmen (Stand: Januar 1994): Bisherige Leistungen in Milliarden DM: Bundesentschädigungsgesetz (BEG) 72,597 Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) 3,933 Entschädigungsrentengesetz (FRG) 0,459 Israel-Vertrag 3,450 Globalverträge (u.ä.) mit 16 Staaten 1,900 Sonstige Leistungen (Öffentlicher Dienst, Wapmarka,HNG-Fonds, Menschenversuchsopfer, Art. Vi BFG-Sondergesetz etc.) 8,000 Leistungen der Länder außerhalb des BEG 2,254 Härteregelungen (ohne Länder) 0.737 Insgesamt 93.330.000.000 DM Voraussichtliche künftige Leistungen: 30.535.000.000 DM Voraussichtliche Gesamtleistungen: 123.865.000.000 DM Hinzuzurechnen sind nach B. STEIDLE noch mindestens 30 bis 40 Milliarden DM »verdeckter« Wiedergutmachung an Israel (z.B. Waffenverkäufe), so daß »die bis 1993 geleisteten 93 Milliarden DM einer heutigen Kaufkraft von weit über 200 Milliarden DM entsprechen«. Weitere „Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte“: Trotz der bisherigen Milliardenzahlungen seit Jahrzehnten hat das Bundesministerium der Finanzen am 29. 10. 1992 ein weiteres Abkommen (>Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte<) mit der Jewish Claims Conference abgeschlossen, das die Entschädigung von jüdischen Verfolgten des Nationalsozialismus beinhaltet. Über den Stand der Abwicklung des Fonds berichtet die Bundesregierung jährlich zum 30. September. Aus dem 1997er Bericht läßt sich folgendes entnehmen (243): »Die Verteilung der von Deutschland zum Zwecke der Entschädigung zur Verfügung gestellten Mittel ist der Jewish Claims Conference übertragen worden. Sie trifft die Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundlegung der mit dem Abkommen festgelegten Kriterien. Die festgelegten Verwendungszwecke umfassen die Bereiche: Einmalige Beihilfen, laufende Beihilfen, einmalige Überbrückungsleistungen und Förderung von Alters- und Pflegeheimen. Die Abwicklung des Abkommens (Stand 30. 6. 1997) stellt sich in den einzelnen Bereichen wie folgt dar: 1. Einmalige Beihilfen von bis zu 5000 DM im Einzelfall wurden bisher 60137 mal bewilligt Gesamtkosten mehr als 300 Millionen DM. 2. Die Zahlung der laufenden Beihilfen hat am 1. 8. 1995 begonnen. Bis zum 30. 6. 1997 wurden 27840 Beihilfen bewilligt. Gesamtkosten: mehr als 263 Millionen DM. 3. Das Abkommen sieht grundsätzlich bis zum Beginn laufender Beihilfen die Gewährung einmaliger Überbrückungsleistungen bis zu 10 000 DM vor. Bislang wurden 25 068 Anträge auf solche Leistungen bewilligt. Gesamtkosten: mehr als 160 Millionen DM. 4. Auch sieht das Abkommen die institutionelle Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Bis zum 30. 6. 1997 wurden 65 Projekte mit insgesamt rund 24,2 Millionen DM gefördert. WEITERE NEUE FORDERUNGEN: Gegen deutsche Unternehmen richteten sich seit 1977 verschiedene Sammelklagen. Opferanwalt Michael Witti: Mit Verwaltungkosten und „weiteren Posten“ (Anwaltshonorare) können die zu zahlende Entschädigung auf 12.000.000.000 DM kommen. Quelle
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